Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind
Was wird gefördert?
Gefördert werden spezifische berufliche Qualifizierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen nach einem individuellen Bildungsplan.
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
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projektbezogene Personal- und Sachausgaben,
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Ausgaben für die Ausbildungsbeihilfe der Gefangenen gemäß § 66 Absatz 1, Nummer 2 des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes.
Die Förderung für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung beträgt bis zu 5,50 Euro je Teilnehmerstunde. Die Förderung aus dem ESF beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 % ist durch den Nachweis der Ausbildungsbeihilfe darzustellen.