Wer wird gefördert?
14 Kommunen als Lead-Partner der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) ausgewählten Kooperationsverbünde:
Wittenberge, Pritzwalk, Neuruppin, Finsterwalde, Luckenwalde, Potsdam, Eberswalde, Hennigsdorf, Frankfurt/Oder, Bernau, Cottbus, Schwedt, Fürstenwalde, Oranienburg
Was wird gefördert?
Maßnahmen der SUW-Kooperationsverbünde zur arbeitsmarktlichen Integration von Geflüchteten
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Kooperatives Arbeitsmarkt-Integrationsmanagement
Personelle Kapazitäten im SUW-Fördergebiet werden zur Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Arbeitsmarktakteure für die Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung gestellt.
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Individuelle Unterstützung und Begleitung von Flüchtlingen bei der Arbeitsmarktintegration
Personelle Kapazitäten innerhalb des betreffenden SUW-Fördergebiets werden in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Bedingungen für die Bewältigung der individuellen Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Wie wird gefördert?
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers. Sie werden wie folgt bemessen:
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direkte Personalausgaben bis zur jeweiligen Höhe der Entgeltgruppe nach TV-L, mindestens analog Entgeltgruppe 9 TV-L
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alle restlichen Ausgaben über eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalausgaben nach Buchstabe a)